Satzung
des
Fördervereins Kommende Siersdorf
§1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen
Förderverein Kommende Siersdorf e.V. – im folgenden „Verein“ genannt – - Der Verein hat seinen Sitz in Aldenhoven-Siersdorf und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Jülich eingetragen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2
Zweckbestimmung
- Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung der Erhaltung bzw. des Wiederaufbaus des Herrenhauses der Kommende Siersdorf. Der Vereins strebt eine städtebauliche Akzentuierung des Bauensembles der ehemaligen Niederlassung des Deutschen Ordens in Siersdorf an.
- Zweck des Vereins ist weiterhin das Interesse für und das Wissen über die Geschichte der Kommende Siersdorf zu wecken, zu beleben und zu vertiefen
- Der Verein ist bestrebt, eine sinnvolle, denkmalverträgliche und dauerhafte Nutzung für das Herrenhaus der Kommende Siersdorf herbeizuführen.
- Für die Erfüllung dieser satzungsgemäßen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§3
Mitgliedschaft